JudikaturJustizRS0008461

RS0008461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2021

Die Vermögensverwaltung durch die Eltern ist nur dann gerichtlich zu überwachen, wenn das Wohl des Kindes etwa durch missbräuchliche Verwendung des Vermögens durch die Eltern gefährdet erscheint.

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