Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang des Punktes 2. der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt werden, werden in Punkt 1. lit a (aber nur für ein Besuchsrecht an jedem Freitag bis darauffolgenden Montag) und lit b aufgehoben. Insow…
Text Begründung: Die Ehe der Kindeseltern wurde Ende 1990 im Einvernehmen geschieden. Nach dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 5.12.1990 kommt die Obsorge für das eheliche Kind Julia der Mutter allein zu. Eine Besuchsrechtsregelung behielten sich die Eltern vor. Während des …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise berechtigt. Die vom Vater geltend gemachte Nichtigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO iVm § 16 Abs 3 AußStrG). Zutreffend macht der Vater aber geltend, daß die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen in wesentli…