JudikaturJustizRS0008416

RS0008416 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Beim Antrag auf Durchführung einer Nachtragsabhandlung ist es Sache des Antragstellers zu bescheinigen, dass der strittige Gegenstand (hier: Sparbuch) Nachlassvermögen ist.

Entscheidungen
10