Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich folgender Punkte als unangefochten unberührt bleiben: dass die Klageforderung mit nicht weniger als 29.069,14 EUR gegenüber dem Erstbeklagten und mit nicht weniger als je 14.534,67 EUR gegenüber der Zweit- und dem Drittb…
Text Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johan…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig und im Sinn ihres Eventualantrags berechtigt. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und damit in Wahrheit eine unrichtige rechtliche Beurteilung erblickt der Berufungswerber darin, dass das Berufungsgericht die Wesentlichkeit des gerügten Verfahrensmange…