JudikaturJustizRS0008356

RS0008356 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2011

Es ist wegen Verletzung öffentlicher Interessen sittenwidrig, wenn der Verpflichtete einen Bestandvertrag abschließt, der den Wert der der Zwangsversteigerung unterworfenen Sache so weit verringert, dass jemand, der ein Gebot in der Höhe des geringsten Gebotes abgibt, mit einem Schaden rechnen muss, und wenn zumindest eine der Parteien des Vertrages dies beabsichtigt oder in Kauf nimmt und es der anderen Partei zumindest erkennbar ist. Der gemäß § 1120 iVm § 1121 ABGB anstelle der Verpflichteten in den Bestandvertrag eingetretene Ersteher ist berechtigt, die hiedurch bewirkte Nichtigkeit des Vertrages geltend zu machen.

Entscheidungen
4