JudikaturJustizRS0008292

RS0008292 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Neben der Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen ist vom Ersteher auch zu verlangen, dass er die Rechtskraft der Zuschlagserteilung urkundlich belegt, wenn er vor der bücherlichen Einverleibung seines Eigentums um eine Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung ansucht. Erst die Erfüllung dieser Eintragungsvoraussetzungen würde dem Ersteher gemäß §§ 156 Abs 2, 237 Abs 1 EO die Verbücherung seines unbedingten Eigentumsrechtes ermöglichen.

Entscheidungen
8