Text Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß vom 20. September 1985 das Inventar mit Aktiven von S 2,834.357,42, Passiven von S 997.846,53 und somit einem Reinnachlaß von S 1,836.510,98 zu Gericht angenommen (1.), den Pflichtteil des erbl. Sohnes Marc Patrick F*** mit S 811.905,63 festgestel…
Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse teils abgeändert (Punkt 1. bis 3. und 5. ON 199), teils bestätigt (Punkt 4. und 6. ON 199 und ON 200). Zufolge der Zivilverfahrens-Novelle 1983 hat auch für den Bereich der §§ 14 und 16 AußStrG bei teilweise bestätigenden und teilweise abändernd…