JudikaturJustizRS0008063

RS0008063 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2003

Steht einem eigenhändigen und echten, wenn auch älterem Testament ein beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes, wenn auch jüngeres Testament gegenüber, so ist die Klägerrolle dem Erben, der sich auf letzteres Testament beruft, zuzuweisen.

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