Spruch Nicht in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter auftretende Organe und Bedienstete eines letztwillig bedachten Vereins sind taugliche Testamentszeugen OGH 17. Oktober 1979, 1 Ob 705/79 (OLG Wien 11 R 82/79; LGZ Wien 30 Cg 196/78)…
Text Dr. Franz A, der Bruder des Klägers, verstarb am 15. Juli 1978. Zu seinem Nachlaß gaben der Kläger auf Grund des Gesetzes und die beklagte Partei, ein Verein, auf Grund eines Testamentes vom 4. Juli 1978, auf Grund dessen er zum Universalerben eingesetzt war, Erbserklärungen ab. Das Testament weist…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das fremdhändige Testament (§ 579 ABGB) erfordert zu seiner Gültigkeit die Zuziehung von drei fähigen Zeugen. Gewisse Personen erkennt das Gesetz als absolut zeugnisunfähig (§ 591 ABGB), so Personen unter 18 Jahren, Sinnlose, Blinde, Taube und Stumme. Relativ zeugnisunfähig sind…