JudikaturJustizRS0007745

RS0007745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2001

Die für den Vormund geltenden Bestimmungen über die Legung einer Schlußrechnung und über die Übergabe des Vermögens nach Beendigung der Vormundschaft sind sinngemäß auf den Verlassenschaftskurator nach seiner Enthebung anzuwenden.

Entscheidungen
3