Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Berufungsurteil, das bezüglich seiner Beschlussfassung (Spruchpunkt I.) unberührt bleibt, wird in Spruchpunkt II. dahin abgeändert, dass das Ersturteil (Spruchpunkt 2.) wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tage…
Text Entscheidungsgründe: Der am ***** 2011 verstorbene Erblasser hinterließ ua eine Eigentumswohnung, die er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, der Beklagten, bewohnt hatte. Die Beklagte gab am 10. 1. 2012 aufgrund eines vom Erblasser errichteten Testaments vom 30. 3. 2004, in dem sie zur Alleinerbin…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . Die Klägerin macht auch in der Revision geltend, dass die Beklagte ihr Erbrecht nie hinreichend ausgewiesen habe, weshalb ihr nie ein Benützungsrecht an der Wohnung zugekommen sei. Selbst wenn es bestanden hätte, hätte es spätestens mit der rechtskräftigen …