Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 ZPO).…
Text Begründung: Die testamentarisch zur Universalerbin eingesetzte Tochter des Erblassers, die bisher noch keine Erbserklärung abgegeben hat, war zur Verlassenschaftskuratorin bestellt worden. Zur Verlassenschaft gehört ein Unternehmen des Erblassers, in dem die Tochter Dienstnehmerin ist. Sie ist fer…
Rechtliche Beurteilung Mit dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Verlassenschaftskuratorin, der sich sowohl gegen ihre Enthebung als auch gegen die Person des neu bestellten Verlassenschaftskurators richtet, werden keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG aufgezeigt. Die Bejahung kollidierender …