Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: In einem vom Erblasser unterfertigten, offenbar von ihm mit 14.6.1975 datierten, als sein Testament bezeichneten maschingeschriebenen Aufsatz sind seine beiden volljährigen Söhne Klaus und Robert je zur Hälfte als Erben eingesetzt, wogegen seiner Ehegattin Ingeborg und seinen beiden mj. …
Rechtliche Beurteilung Der vom erbl. Enkel Andreas S*** gegen diese Beschlüsse erhobene Rekurs ist zwar als Rechtsmittel gemäß § 16 Abs 1 AußStrG ausgeführt, doch hat das Gericht zweiter Instanz den Rekurs, ohne dessen sachliche Berechtigung zu prüfen, zurückgewiesen, weil es das Rekursrecht des erbl. Enkels verneinte. Da…