JudikaturJustizRS0007702

RS0007702 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2006

"Vermutlicher" Erbe iSd Gesetzes ist derjenige, welcher nach Inhalt der Todfallsaufnahme und nach Inhalt angestellter Erhebungen zur Erbfolge berufen erscheint, und zwar solange, als er nicht die Erbschaft angetreten und sein Erbrecht ausgewiesen hat.

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6