JudikaturJustizRS0007686

RS0007686 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2023

Wenn kein unbedenkliches Testament vorliegt, sind die gesetzlichen Erben zu verständigen. Wurde dies unterlassen, konnte die Einantwortungsurkunde nicht rechtskräftig werden und war über Rekus der gesetzlichen Erben aufzuheben.

Entscheidungen
14