JudikaturJustizRS0007672

RS0007672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

In die Verlassenschaftsabhandlung, die über ein nachträglich hervorgekommenes Nachlassvermögen neu eröffnet wurde, darf nicht ein Nachlassvermögen einbezogen werden, das schon seinerzeit jure crediti eingeantwortet worden ist.

Entscheidungen
6