Spruch Geldvermächtnisse sind in der Regel Gattungsvermächtnisse. Hat der Erblasser einen bestimmten Geldbetrag aus einem näher bestimmten Teil seines Vermögens vermacht und wird der solcherart bezeichnete Betrag im Nachlaß nicht vorgefunden, so ist das Vermächtnis wirkungslos und kann nicht aus einem ande…
Text Der Nachlaß des am 3. August 1944 in Teplitz-Schönau verstorbenen Ing. Alfred M. wurde mit Einantwortungsurkunde des Amtsgerichtes Teplitz-Schönau vom 10. März 1945 auf Grund des Testamentes der Ehegattin des Erblassers Bertha M. zu einer Hälfte und den erbl. Töchtern Helga A. und Edith M. je zu ein…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Inhalt letztwilliger Verfügungen ist nach dem Rechte zu beurteilen, das über die Erbfolge überhaupt entscheidet, also abgesehen von den Fällen, wo es auf das Sachstatut ankommt, nach dem letzten Personalstatut des Erblassers. Dieses Recht kommt auch für Vermächtnisse in Betr…