Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird im Umfang der Zurückweisung des Rekurses gegen die Höhe des zu zahlenden Unterhaltsrückstandsbetrags sowie im Kostenpunkt aufgehoben und dem Rekursgericht insoweit die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom geb…
Text Begründung: Der Antragsteller ist der eheliche Sohn des Antragsgegners. Mit gerichtlichem Unterhaltsvergleich vom 28. 11. 2005 verpflichtete sich der Vater, seinem Sohn monatlich 250 EUR an Unterhalt zu zahlen. Am 8. 11. 2011 beantragte der volljährige Antragsteller, seinen Vater zu folgenden Unterh…
Rechtliche Beurteilung Der nachträglich zugelassene (§ 63 Abs 3 AußStrG) Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. Zutreffend hat das Rekursgericht das Rechtsmittel in Ansehung der festgesetzten Unterhaltsbeträge mangels Beschwer zurückgewiesen. Einerseits wurde der Unterhalt entsprechend dem Antrag …