JudikaturJustizRS0007015

RS0007015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2018

Mit der Einlegung des Rechtsmittels bereits vor der Zustellung ist das Rechtsmittelrecht erschöpft, sodass im Falle der nachträglichen Zustellung der angefochtenen Entscheidung nicht etwa deshalb, weil die Rechtsmittelfrist erst jetzt zu laufen beginne, ein neues Rechtsmittel eingelegt werden könnte.

Entscheidungen
18