RS0006938 – OGH Rechtssatz
RS0006938 – OGH Rechtssatz
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Wird einem im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafter, der nach dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen abberufen werden darf, die Geschäftsführung entzogen, so kann er die Verfügung des Registergerichtes oder der höheren Instanz, durch die die auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung sich ergebende Eintragung angeordnet wird, nicht mit Rekurs anfechten.