Spruch Haben die Parteien auf Rechtsmittel gegen die einverständliche Scheidung ihrer Ehe verzichtet, ohne daß der Beschluß hierüber zugestellt wurde, dann aber einen Beschluß in Rechtskraft erwachsen lassen, mit dem die Rücknahme des Antrages zur Kenntnis genommen und der Scheidungsbeschluß für wirkungslo…
Text Mit Beschluß vom 9. November 1979 (ON 3) sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Antragsteller Dr. Helmut und Maria P gemäß § 55 a EheG aus. Die bei der Verkundung dieses Beschlusses anwesenden Eheleute erklärten nach Rechtsbelehrung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Zustellung des Schei…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: I. Zum Revisionsrekurs: Dieses Rechtsmittel ist zulässig (§ 14 Abs. 1 AußStrG) und gerechtfertigt. Der Beschluß des Erstgerichtes, mit dem es die Zurkenntnisnahme der Zurückziehung des Scheidungsantrages durch den Mann und die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses vom 9.…