Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er namens des Bundesdenkmalamtes und der Republik Österreich erhoben wurde, zurückgewiesen. Im übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Das Bundesdenkmalamt übermittelte dem Erstgericht eine Ausfertigung seines rechtskräftigen Bescheides vom 25.Juli 1994 zwecks amtswegiger Ersichtlichmachung einer Unterschutzstellung gemäß § 3 Abs 2 DSchG betreffend das (nicht verbücherte) Grundstück ***** der KG M*****. Das Erstgeric…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teils unzulässig, teils nicht berechtigt. Die Ersichtlichmachung nach § 3 Abs 2 DSchG hat von Amts wegen zu erfolgen. Daraus folgt, daß dem Bundesdenkmalamt (der Republik Österreich - Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) weder ein Antragsrecht noch im Fa…