Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts wird als nichtig aufgehoben. Der Rekurs des Amtes der Tiroler Landesregierung gegen die Entscheidung des Erstgerichts wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen…
Text Begründung: Am 7. 8. 2001 (Datum des Einlangens des verfahrensgegenständlichen Grundbuchsgesuchs) war Eigentümerin der EZ 93 Grundbuch ***** die Agrargemeinschaft L***** (im Weiteren: Agrargemeinschaft), die entsprechend BLNR 1b ua aus folgenden Stammsitzliegenschaften zu folgenden Anteilen bestand:…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt , weil das Rekursgericht die Frage des Beginns der Rechtsmittelfrist für die Agrarbehörde in korrekturbedürftiger Weise fehlbeurteilte. 1. Im Revisionsrekursverfahren ist unstrittig, dass der Erwerb der 16,50 Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft mit …