Spruch 1. Der Revisionsrekurs gegen den Beschluß ON 26 wird zurückgewiesen. 2. Dem Revisionsrekurs gegen den Beschluß ON 19 wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Antrag, den Verwahrauftrag dahin zu ergänzen, daß die Ausfolgung der erlegten Beträge erst auf einverne…
Text Begründung: Die Klägerin beantragte, den auf ihrem Konto mit der Nummer 0179-752-891 erliegenden Betrag von S 6,628.174,80 sowie den auf ihrem Konto mit der Nummer 71410-010-881 erliegenden Betrag von S 74.393,16 gemäß § 1425 ABGB wegen des Vorhandenseins mehrerer Forderungsprätendenten, nämlich v…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß, mit dem der Rekurs gegen den der Vorstellung nicht stattgebenden Beschluß zurückgewiesen wurde, gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs (1.) ist unzulässig; der gegen den Beschluß, mit dem der Rekurs gegen den Beschluß über die Ergänzung des Verwahrauftrages zurückgewies…