JudikaturJustizRS0006659

RS0006659 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2023

Ein Nachlassgläubiger, der eine Forderung zum Nachlass angemeldet hat, ist zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt, mit dem ohne seine Einvernahme der Nachlass einem anderen Gläubiger an Zahlungsstatt überlassen wurde.

Entscheidungen
16