JudikaturJustizRS0006641

RS0006641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2023

Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).

Entscheidungen
121