JudikaturJustizRS0006502

RS0006502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2005

Kein Rekursrecht der Mutter zur Wahrung der Interessen ihres Kindes in einem Fall, in dem es auch so sehr um die Wahrung ihrer eigenen Interessen geht, daß, wäre die Mutter gesetzliche Vertreterin, für sie ein besonderer Kurator nach § 271 ABGB bestellt werden müßte; das müßte geschehen, wenn es bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch das Kind um die gleichzeitige Einräumung eines Wohnungsrechtes an dieser Eigentumswohnung an die Mutter geht.