Spruch In das Vermögen des Vaters eines unehelichen Kindes sind auf Grund des Gesetzes nur die unehelichen Kinder ersten Grades erbberechtigt; es besteht also kein Eintrittsrecht der Kinder des vorverstorbenen unehelichen Kindes Zur Auslegung einer Gesetzesstelle sind alle Instrumente, die das Verstehen fö…
Text Zum Nachlaß des am 2. August 1973 unter Hinterlassung einer ihm nur kirchlich angetrauten Gattin verstorbenen und ohne eheliche Kinder gewesenen Erblassers gaben die elf nunmehrigen Rechtsmittelwerber auf Grund der Testamente vom 22. Feber 1968 und 24. Juli 1973 unbedingte Erbserklärungen zu je eine…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Was zunächst die Anfechtungslegitimation der Rechtsmittelwerber betrifft, ist es ständige Rechtsprechung, daß diese jedermann zuzuerkennen ist, dessen Interesse durch die Entscheidung des Rekursgerichtes verletzt wird. Verzögerungen und Kostenaufwand stellen zweifellos Verletzun…