Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 491.151,02 samt 4 % Zinsen seit 4.8.1990 zu bezahlen, abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten…
Text Entscheidungsgründe: Nach dem am 3.8.1990 verstorbenen Josef M***** war ein Verlassenschaftsverfahren anhängig. Die Klägerin als einziges Kind des Verstorbenen konnte von dem vom Abhandlungsgericht als Gerichtskommissär beauftragten Notar erst im Mai 1991 ausfindig gemacht werden. Bis zu diesem Zei…
Rechtliche Beurteilung Die Klägerin stützt ihren Amtshaftungsanspruch darauf, daß es der als Gerichtskommissär eingeschrittene Notar unterlassen habe, bei drei ihm bekannten Sparbüchern „Barwertanfragen“ an die Bank zu richten, wodurch es geschehen konnte, daß eine aufgrund bankinterner Vorschriften vorgesehene „Todfallss…