JudikaturJustizRS0006287

RS0006287 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1991

Um eine verläßliche Entscheidung nach § 177 ABGB treffen zu können, genügt es nicht, die Umstände bei dem einen Elternteil ausführlich zu erheben, nicht aber jene beim anderen Elternteil.

Entscheidungen
4