Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die beiden Minderjährigen, der am 21.3.1970 geborene Gerhard und der am 8.9.1971 geborene Werner M***, sind eheliche Kinder der Ingeborg und des am 5.3.1980 verstorbenen Leopold Anton M***. Letzterer setzte in seinem Testament vom 26.11.1979 seine Ehegattin zur Alleinerbin ein und verma…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist nicht begründet. Da der eheliche Vater der beiden hier Pflegebefohlenen verstorben ist, stehen nach § 145 a in Verbindung mit § 145 ABGB die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung der Mutter allein zu. Ihre Vertretungshandlungen und Einwilligungen in Vermögensangeleg…