Spruch Dem Rekurs der Katharina L***** wird nicht Folge gegeben. Der Rekurs der Mj. Yvonne L***** wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmu…
Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Rekurs der Großmutter. Er ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Zulässigkeit des Rekurses ergibt sich daraus, daß die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Rekursgericht unabhängig von deren Höhe und auch ohne Bindung an die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 ZPO vom Oberst…