JudikaturJustizRS0006096

RS0006096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2023

Auch im Außerstreitverfahren sind die Tage des Postlaufs nur dann nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen, wenn das Rechtsmittel an das zuständige Gericht adressiert ist.

Entscheidungen
54