Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.108,80 EUR bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung (darin enthalten 184,80 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger und die Beklagte sind Geschwister. Am 14. Jänner 1981 schlossen der Kläger und der Vater der Streitteile einen vollstreckbaren Notariatsakt, mit dem sich der Kläger gegenüber seinem Vater zur Zahlung einer Leibrente von 5.000 ATS (= 363,36 EUR) pro Monat, wertgesichert nach Ve…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt . 1. Gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht eine Berufung zurückweist, ist ein Rekurs ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage und ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts zulässig (RIS Justiz RS0043893 [T7]). Das Rekursverfahren ist zweiseitig (R…