Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen Punkt 3 der Rekursentscheidung (Kosten) richtet, zurückgewiesen. 2. Dem Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen Punkt 2a der Rekursentscheidung (Sonderbedarf von S 146.182,70) richtet, Folge gegeben. Insoweit werden die Entscheidungen der Vorins…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Eferding vom 14. 5. 1996 geschieden. Mit Antrag vom 20. 2. 1998 begehrten die Minderjährigen die Erhöhung des von ihrem Vater auf Grund eines Scheidungsfolgenvergleiches zu leistenden Unterhalts, weil dieser …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig, soweit er sich gegen die - von der Sonderbedarfsfrage zu trennende - Kostenentscheidung des Rekursgerichts (Punkt 3) richtet; insoweit war das Rechtsmittel zurückzuweisen. Im Übrigen (zu Punkt 2a der Rekursentscheidung) is…