JudikaturJustizRS0005957

RS0005957 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2004

Wohl ist die Mitwirkung der Erben bei Ausstellung einer Amtsbestätigung im § 178 AußStrG nicht vorgesehen, jedenfalls sind aber die Erben vor Erteilung der Amtsbestätigung zu hören.

Entscheidungen
9