Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird aufgetragen, über die Berufung der beklagten Partei unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Feststellungen, die beklagte gemeinnützige Bauvereinigung habe 96,25 % der Grundsteuer für die (näher bezeichnete) Siedlung für die Geschäftsjahre 2006, 2007, 2008 und 2009 aus eigenen Mitteln zu tragen und sei nicht berechtigt, diese Steuerbelastu…
Rechtliche Beurteilung Der von der Beklagten beantwortete Rekurs der Kläger ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO unabhängig vom Streitwert und vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig (RIS Justiz RS0043882; RS0043893). Das behauptete Prozesshindernis ist nicht Gegenstand der erstgerichtlichen Entscheidung gewesen (v…