JudikaturJustizRS0005942

RS0005942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1952

Gegen eine im außerstreitigen Verfahren ergangen Aufforderung, ein Formgebrechen zu beseitigen, gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel, solange noch die Möglichkeit besteht, daß eine anfechtbare Entscheidung (Einantwortungsurkunde) ergehen wird.