RS0005942 – OGH Rechtssatz
RS0005942 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gegen eine im außerstreitigen Verfahren ergangen Aufforderung, ein Formgebrechen zu beseitigen, gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel, solange noch die Möglichkeit besteht, daß eine anfechtbare Entscheidung (Einantwortungsurkunde) ergehen wird.