Spruch Die Übermittlung des Aktes an den Notar zur Abhandlungspflege ist keine anfechtbare Entscheidung Entscheidung vom 21. Juni 1966, 8 Ob 174/66 I. Instanz: Bezirksgericht Bad Ischl; II. Instanz: Kreisgericht Wels…
Text Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16. November 1965 wurde das Erbrecht der erblasserischen Nichten Therese H. und Anny H., die in dem Testament der Erblasserin Franziska Maria W. vom 15. August 1965 je zur Hälfte als Erben berufen sind, für ausgewiesen erachtet und dem Erbenmachthaber Dr. M. eine F…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Soweit der erstgerichtliche Beschluß, den Akt gemäß § 3 der Verordnung des Justizministeriums vom 7. Mai 1860, RGBl. Nr. 120, dem Notar zur Abhandlungspflege zu übermitteln, bestätigt wurde, handelt es sich im Ergebnis, wie der Oberste Gerichtshof wiederholt (vgl. 7 Ob 575/57, 6…