JudikaturJustizRS0005752

RS0005752 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1971

Einem Antrag, den anderen Eheteil zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zu verhalten, ist ohne Überprüfung der Weigerungsgründe des anderen Teiles stattzugeben, solange kein abgesonderter Wohnort bewilligt worden ist.

Entscheidungen
16