JudikaturJustizRS0005452

RS0005452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2024

Die Behauptungen der gefährdeten Partei sind die Grenzen, in deren Rahmen zu prüfen ist, inwieweit eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Keineswegs ist es Sache des Gerichtes, von Amts wegen auf die Stoffsammlung oder ergänzendes Vorbringen zu dringen (Vgl SZ 4/14; SZ 10/171; RZ 1954,28).

Entscheidungen
66