Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung vorläufig, die beklagte Partei die Kosten des Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Beklagte ist in Neu-Götzens unter der Unternehmensbezeichnung "H*** P***" als Fotograf tätig; sein Geschäftspapier enthält die Berufsangabe "Kunstfotograf". Er hat ua für Werbeprospekte, mit denen für Skiurlaube, Sportgeräte, Sportbekleidung und ein Erfrischungsgetränk geworben wurd…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht mit der Frage zu befassen hatte, ob auch das Herstellen von Fotografien für Werbezwecke unter den Begriff der "Ausübung der schönen Künste" im Sinne der Gewerbeordnung fallen kann; er ist jedoch nicht berechtigt. S…