Spruch Eine sinngemäße Anwendung der Bestimmung des § 382 Z. 8. EO. ist bei Unterhaltsforderungen außerehelicher Kinder nicht möglich. Entscheidung vom 23. November 1949, 3 Ob 369/49. I. Instanz: Bezirksgericht Hernals; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.…
Text Das Prozeßgericht hat im Verlauf des vom Kläger gegen den Beklagten geführten Prozesses wegen Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes dem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgetragen, dem Kläger einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 130 S zu bezahlen.…
Rechtliche Beurteilung Begründung: Zunächst muß die Rechtsansicht des Rekursgerichtes gebilligt werden, daß der auf eine Geldleistung gerichtete Unterhaltsanspruch des Klägers als eine Geldforderung im Sinne des § 379 EO. zu beurteilen sei. Diesbezüglich wird auf das Judikat Nr. 32, SZ. X/62, verwiesen. Es kann im vorlie…