Spruch Ein Endbeschluß im Besitzstörungsverfahren bildet für sich allein keine taugliche Rechtsgrundlage für eine Interessenklage nach § 368 EO, deren Berechtigung nur aus dem ursprünglichen materiellrechtlichen Rechtsverhältnis abgeleitet werden kann OGH 24. Juni 1970, 3 Ob 57/70 (LGZ Wien 46 R 874/69; E…
Text Mit Endbeschluß des BG Innere Stadt-Wien vom 23. Februar 1968, 27 C 1375/67-7, wurde die Beklagte auf Grund einer von der Klägerin eingebrachten Besitzstörungsklage verurteilt, insgesamt 540 näher beschriebene Teppiche sofort in die der Klägerin zugewiesenen Lagerräume der Zollfreizone Wien zurückzu…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Rechtsrüge der Revisionswerberin kommt Berechtigung zu. Die Klägerin stützt ihr Begehren ausschließlich auf § 368 EO - andernfalls wäre das angerufene Exekutionsgericht nicht zuständig - und auf den im Endbeschluß vom 23. Februar 1968 gelegenen Exekutionstitel (sie…