Spruch Der als "ordentlich" bezeichnete außerordentliche Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Zuspruch der Kosten der Revisionsrekursbeantwortung wird gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 und § 521a Abs 2 ZPO iVm §§ 402 Abs 4, 78 EO abgewiesen.…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 21. 10. 2003 wurde der Beklagte für schuldig erkannt, der Klägerin vom 14. 1. 2003 bis 15. 6. 2003 monatlich EUR 547,-- und ab 16. 6. 2003 monatlich EUR 650,-- an Unterhalt zu zahlen. Er wurde weiters für schuldig erkannt, der Klägerin ei…
Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Revisionsrekurs gegen den aufhebenden Teil des angefochtenen Beschlusses richtet, ist er schon aus dem Grunde des § 527 Abs 2 erster Satz (iVm §§ 402 Abs 4, 78 EO) jedenfalls unzulässig, weil das Rekursgericht diesbezüglich ein Rechtsmittel nicht zugelassen hat. Vorweg ist darauf hin…