RS0004440 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmungen der §§ 349 Abs 2 EO, 965 ABGB dienen auch dem Schutz der Eigentümer vor einer Verletzung ihres Eigentumsrechtes an den in Verwahrung gegebenen Sachen.
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