JudikaturJustizRS0004440

RS0004440 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1998

Die Bestimmungen der §§ 349 Abs 2 EO, 965 ABGB dienen auch dem Schutz der Eigentümer vor einer Verletzung ihres Eigentumsrechtes an den in Verwahrung gegebenen Sachen.

Entscheidungen
2