JudikaturJustizRS0004228

RS0004228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2008

Ein wirtschaftliches Unternehmen besteht im allgemeinen aus Sachgütern (Bargeld, Warenvorräten, Einrichtungsgegenständen, Maschinen, Liegenschaften usw), Rechten (Gewerbeberechtigungen bzw Konzessionen, Miet- oder anderen Nutzungsrechten an den Betriebsräumen, Lieferungsverträgen, Geldforderungen, Patenten, Lizenzen etc) und wirtschaftlichen Chancen (Absetzgelegenheit, Kundenstock, Lage, Ruf usw), die durch eine zweckvolle Leitung zu einer gegliederten wirtschaftlichen Einheit (Organisation) zusammengefasst sind (Kollross, Die Exekution auf Vermögensrechte und Unternehmungen, 170).

Entscheidungen
3