JudikaturJustizRS0004221

RS0004221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 1990

Wird unter Verletzung der Vorschrift des § 302 EO einer der dort genannten juristischen Personen ein Auftrag zur Erklärung im Sinne des § 301 EO erteilt, so ist dagegen trotz § 345 Z 2 EO Rekurs zulässig. (Von der gegenteiligen E.v. 3.11.1954, 2 Ob 811/54 wird abgegangen).

Entscheidungen
6