JudikaturJustizRS0004168

RS0004168 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2013

Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der "Inbegriff der Rechte und Pflichten" oder die "Gesamtheit der Rechte", die dem GmbH-Gesellschafter zukommen. Zwischen dem "Geschäftsanteil" dem "Gesellschaftsanteil" oder den "Ansprüchen ...... als Gesellschafter" besteht daher kein Unterschied.

Entscheidungen
10