Spruch Der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstrichters wiederhergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses der betreibenden Partei werden mit 1.754,82 EUR (darin enthalten 292,47 EUR USt) als weitere Exekutionskosten bestimmt. …
Text Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund eines vollstreckbaren Urteils schuldig, dem Kläger "Dr. Peter Zens, Rechtsanwalt, Wien 1., Jasomirgottstraße 6, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Dr. Gregor K*****" 19,5 % Geschäftsanteile an der D***** GmbH z…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Gemäß § 7 Abs 1 EO darf die Exekution nur bewilligt werden, wenn aus dem Exekutionstitels nebst der Person des Berechtigten und Verpflichteten auch Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung oder Unterlassung zu entneh…