RS0003647 – OGH Rechtssatz
RS0003647 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Außerhalb des Meistbotsverteilungsverfahrens erwächst aus der überproportionalen Heranziehung der versteigerten Pfandsache zur Befriedigung einer Simultanpfandforderung nur dem ehemaligen Verpflichteten als dem Eigentümer dieser Sache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten, nicht versteigerten Pfandsache in Analogie zu § 896 ABGB ein (auf Sachhaftung beschränkter) Rückgriffsanspruch, nicht aber unmittelbar einem Nachhypothekar, der einen Ausfall erleidet.