Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 17.124,92 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.556,81 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Leopold B*** und seine Gattin Eva B*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 410 KG Neustift am Walde, Leopold B*** war außerdem Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz. Beide Liegenschaften waren zugunsten der beklagten Partei mit Simultanhypotheken in…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Nach § 15 Abs 2 GBG ist der Gläubiger, dessen Forderung durch eine Simultanhypothek gesichert ist, berechtigt, die Bezahlung der ganzen Forderung aus jeder einzelnen Pfandsache zu verlangen. § 222 Abs 4 EO enthält eine Regelung zum Schutz der N…